Finanzielle Sicherheit für Ihren Betrieb
Als Freiberufler tragen Sie die Verantwortung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter. Der betriebliche Erfolg hängt weitgehend von Ihrem persönlichen Einsatz ab.
Doch was passiert, wenn Sie Ihren Betrieb durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen: Der Betrieb steht still und die Einnahmen fallen aus - die Betriebskosten aber laufen unverändert weiter. Ihre Abwesenheit muss nicht von heute auf morgen zu einem finanziellen Engpass führen, doch mit den Wochen und Monaten wächst das Problem.
Die Betriebskostenversicherung gleicht den Unterbrechungsschaden aus. Die fortlaufenden Kosten während Ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall bedeuten kein finanzielles Risiko mehr.
Auch hier hat die nucleus AG Sonderkonditionen mit einem Versicherer vereinbart.
Berechnungsbeispiel:
Betriebskostenversicherung über 100.000,- €
Eintrittsalter: 45
Haftzeit: 12 Monate
Karenzzeit: 42 Tage
Beitrag p. a.: 514,50 € zzgl. Versicherungssteuer
Den Betriebsgewinn bzw. die privaten Kosten empfehlen wir über das Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung abzudecken. Dies hat den Vorteil, dass zum Ende des Versicherungsjahres der Versicherer den Vertrag nach dreijähriger Dauer nicht kündigen kann, was bei der Betriebskostenversicherung grundsätzlich möglich ist. Die Betriebskosten können allerdings nicht über das Krankentagegeld versichert werden. Die schematische Aufteilung sieht wie folgt aus:

Die Kombination von Betriebskosten- und Krankenversicherung muss auf die Verhältnisse der Praxis und auf die private Haushaltslage zugeschnitten sein.