Die Betriebliche Altersversorgung
Die attraktive Form der Altersversorgung
Von der Spitze des Einkommens landen heute in Abhängigkeit von der Steuerklasse kaum mehr 50 Prozent bei Ihren Mitarbeitern. Der Rest sind Steuern und Sozialabgaben. Ganz anders wenn Ihre Mitarbeiter Teile ihres Entgelts oder Sie eine Gehaltserhöhung für eine betriebliche Altersversorgung verwenden. Da geht unter bestimmten Voraussetzungen die Zahlung steuer- und sozialabgabenfrei auf das Versorgungskonto Ihrer Mitarbeiter und Sie als Arbeitgeber sparen zusätzlich Ihren Anteil an den Lohnnebenkosten.
In Höhe der ersparten Lohnnebenkosten können Sie die Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter fördern. Sie beweisen hiermit soziale Verantwortung, ohne Ihr Unternehmen zusätzlich zu belasten.
Rechtsanspruch der Mitarbeiter und Haftung des Arbeitgebers
Ihre Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Sie als Arbeitgeber haben hierbei Hinweis- und Aufklärungspflichten.
Um Risiken zu vermeiden, ist es geboten, die Beratung der Mitarbeiter einem erfahrenen Berater zu übertragen.
Wir von nucleus haben uns auf die umfassende Beratung von Arzt- und Zahnarztpraxen und deren individuelle Herausforderungen spezialisiert. Mit dem nucleus-Versorgungsplan für Arzt- und ZahnarzthelferInnen ohne Tarifbindung haben wir eine maßgeschneiderte Altersversorgung für Ihre Mitarbeiter geschaffen.
Sie erhalten von uns für jeden Arbeitnehmer nach dessen Beratung ein ausführliches Protokoll, das Sie arbeitsrechtlich vor eventuellen Schadensersatzansprüchen schützt.
Die Beiträge können jährlich bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerfreier Betrag von max. 1.800,- €.
Der nucleus-Versorgungsplan für Arzt- und ZahnarzthelferInnen ohne Tarifbindung
Bei der Entwicklung des nucleus-Versorgungsplans für Arzt- und ZahnarzthelferInnen haben wir neben der Erfüllung der rechtlichen Rahmenbedingungen ein Hauptaugenmerk auf eine individuelle Anpassung der Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens gelegt. Ausgehend von einem Grundversorgungsplan entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam Ihren ganz individuellen Versorgungsplan. Diesen erhalten Sie von uns kostenlos als Druckstück zur Information Ihrer Mitarbeiter.
In Abstimmung mit Ihnen beraten wir Ihre Mitarbeiter in Einzelgesprächen und erfüllen dabei zu Ihrer Sicherheit alle gesetzlichen Hinweis-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten, die dann Bestandteil Ihrer Personalakte werden. Dadurch machen wir die betriebliche Altersversorgung für Ihre Praxis haftungssicher vor eventuellen Ansprüchen Ihrer Mitarbeiter.
Grund- und Zusatzversorgung:
Bereits die Grundversorgung belohnt die Bereitschaft der Mitarbeiter zur Eigenvorsorge mit zusätzlichen Arbeitgeberleistungen. Eine Entgeltumwandlung von monatlich mindestens 25,- € bewirkt eine pauschale Arbeitgeberleistung in gleicher Höhe. Sofern die Entgeltumwandlung den Mindestbetrag übersteigt, zahlt der Arbeitgeber zusätzlich 20% auf den Mindestbetrag übersteigenden Arbeitnehmerbeitrag.
Vermögenswirksame Leistungen:
Auf vermögenswirksame Leistungen sind Steuern und Sozialabgaben zu entrichten. Da liegt die Überlegung nahe, zukünftig statt der vermögenswirksamen Leistungen einen Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung zu leisten.
Ein Beispiel:
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Entgeltumwandlung (Grundbetrag) |
25,- € |
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Arbeitgeberbetrag (Grundbetrag) |
25,- € |
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Entgeltumwandlung (Zuatzbetrag) |
75,- € |
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Arbeitgeberbeitrag (Zusatzbetrag 20%) |
15,- € |
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Gesamter Versorgungsbeitrag |
140,- € |
Aus Sicht des Mitarbeiters:
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Entgeltumwandlung Brutto |
100,- € |
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Steuerersparnis von 30% |
30,- € |
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SV-Ersparnis von 20% |
20,- € |
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Entgeltumwandlung Netto |
50,- € |
Aus Sicht des Unternehmens:
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Arbeitgeberbeitrag |
40,- € |
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SV-Ersparnis von 20% auf 100,- € |
20,- € |
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Gesamtaufwand |
20,- € |
Der passende Versorgungsträger:
Wir wählen für Sie den richtigen Versorgungsträger aus und bieten im nucleus-Versorgunsplan grundsätzlich zwei Produktvarianten an. Zum einen die sicherheitsorientierte, klassische Rentenversicherung und zum anderen die renditeorientierte fondsgebundene Rentenversicherung mit Mindestgarantien. Die Produktvariante können dann Ihre Mitarbeiter entscheiden.