Altersversorgung

Ärzte müssen sich grundsätzlich auf wachsende Versorgungslücken einstellen. Die Gründe dafür sind:

 

  • Probleme der Ärzteversorgung

  • Alterseinkünftegesetz

  • Geringere Verkaufspreise der Arztpraxen

Probleme der Ärzteversorgung:

Auch berufsständische Versorgungseinrichtungen können in Schwierigkeiten geraten. Zwar bestehen Anlagevorschriften, bei denen die Sicherheit im Vordergrund steht. Dennoch haben einige Versorgungswerke bei der Rente für ihre Ärzte zu stark auf Risikopapiere, namentlich Aktien, gesetzt. Einzelne Versorgungswerke erzielten nach den Kursrückgängen an den weltweiten Börsen sogar Minusrenditen.

Auch andere Faktoren sorgen bei der berufsständischen Altersvorsorge der Mediziner für Probleme. Das Thema Langlebigkeit erfordert eine deutliche Aufstockung der Rückstellungswerte und eine Korrektur bei den Rentenberechnungen. Konkret bedeutet dies, dass auch laufende Renten gekürzt werden können.

Auch ist zu befürchten, dass die Erträge der Versorgungswerke aufgrund der niedrigen Zinsen im Vergleich zu früher, geringer ausfallen. Dies wird sich ebenfalls negativ auf das Rentenniveau auswirken.

 

Alterseinkünftegesetz:

Durch das Alterseinkünftegesetz werden auch Renten aus den Versorgungswerken besteuert. Die folgende Tabelle zeigt den Besteuerungsanteil der Renten.

 

Jahr Anteil

2011-2017

Jahr Anteil

2018-2024

Jahr Anteil

2025-2031

Jahr Anteil

2032-2038

Jahr Anteil

2039-2040

  1. 62%

  2. 64%

  3. 66%

  4. 68%

  5. 70%

  6. 72%

  7. 74%

 

 

  1. 76%

  2. 78%

  3. 80%

  4. 81%

  5. 82%

  6. 83%

  7. 84%

  1. 85%

  2. 86%

  3. 87%

  4. 88%

  5. 89%

  6. 90%

  7. 91%

  1. 92%

  2. 93%

  3. 94%

  4. 95%

  5. 96%

  6. 97%

  7. 98%

 

  1. 99%

  2. 100%

 

 

Alle, die vor 2040 Rente beziehen, haben den Vorteil, dass ihre Rente nicht voll steuerpflichtig ist. Zukünftige Rentenanpassung unterliegen aber der folgenden Besteuerung. Dadurch wird der steuerfreie Rentenanteil immer kleiner, die Steuerbelastung immer größer.

 

Praxisverkauf:

Viele niedergelassene Ärzte unterliegen dem Irrtum, dass ihre Praxis gewinnbringend veräußert werden kann - schließlich war das in der Vergangenheit bei den Kollegen ja auch immer so. Dies ist allerdings insbesondere bei Einzelpraxen zunehmend Vergangenheit. Oft stehen Praxen heute viele Monate zum Verkauf und das bei fallenden Preisen. Insofern sollte man sich den Verkauf seiner Praxis nicht als fixen Versorgungsbestandteil im Ruhestand vorstellen und rechtzeitig privat vorsorgen.

 

Private Krankenversicherung im Alter:

Da die meisten Ärzte privat krankenversichert sind, müssen die Beiträge im Alter von den Renten bezahlt werden. Diese können zwar zum größten Teil steuerlich geltend gemacht werden, reduzieren aber dennoch die Renten aus den Versorgungswerken.

 

Private Vorsorge:

Wir raten Ihnen dringend, frühzeitig privat vorzusorgen. Da die Altersversorgung ein komplexes Thema ist und eine individuelle Beratung erfordert, möchten wir an dieser Stelle keine pauschalen Ratschläge geben. Vielmehr möchten wir Sie dazu ermuntern, sich von uns beraten zu lassen.