Mitarbeitende Ehegatten:
Viele Ehepartner arbeiten in der Praxis auf 400,- €-Basis mit. In der Regel besteht Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch besteht grundsätzlich kein Anspruch auf staatliche Förderung bei der Riester-Rente. Es gibt aber dennoch eine Möglichkeit!
A. Riester Rente:
Durch einen Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann jeder auf 400,- €-Basis Angestellte dennoch in den Genuss der Riester-Förderung gelangen. Den geringfügig Beschäftigten kostet dies lediglich 4,9% seines Einkommens. Dadurch erhält er neben der Riester-Förderung auch eine höhere gesetzliche Rentenanwartschaft, Anrechnung von Elternzeiten und Ansprüche auf Erwerbsunfähigkeitsrente. Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann die Riester-Förderung auf die gesamte Familie ausgedehnt werden. Auch auf den Freiberufler! Es ist lediglich ein Eigenbeitrag in einem Riester-Vertrag in Höhe von 60,- € p. a. erforderlich.
Dazu ein Beispiel:
Monatsgehalt: 400,- €
Eigenbeitrag gesetzliche Rentenversicherung: 19,60 €
Riester-Eigenbeitrag (p. Monat): 5,- €
Jährliche Grundförderung für Minijobber: 154,- €
Jährliche Grundförderung für Freiberufler: 154,- €
Förderung pro Kind: 184,- €
(Geburt nach 2008): 300,- € p. a.
Gesamtförderung bei 2 Kindern: 676,- € p. a.
Durch den Verzicht auf die Versicherungsfreiheit kann die Familie leicht einige hundert Euro Förderung erhalten. In wenigen Jahren bedeutet dies schon mehrere tausend Euro. Der Verzicht auf die Versicherungsfreiheit ist jederzeit möglich und kann einfach beantragt werden. Ein Formular stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
B. Betriebliche Altersvorsorge:
Wenn der Ehegatte angestellt ist, kann der Arbeitgeber per Entgeltumwandlung eine betriebliche Altersvorsorge einrichten. Dadurch schlägt man sozusagen 2 Fliegen mit einer Klappe.
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Der Beitrag in die betriebliche Altersversorgung ist steuer- und sozialversicherungsfrei
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Der Freiberufler spart ebenfalls die Sozialversicherungsabgaben
Dazu ein Beispiel:
Beitrag in die betriebliche Altersversorgung: 100,00 €
Gesamtsteuerersparnis bei Zusammenveranlagung: 46,42 €
Sozialversicherungsersparnis (ang. 20%) Arbeitnehmer: 20,00 €
Sozialversicherungsersparnis (ang. 20%) Freiberufler: 20,00 €
Gesamtersparnis 86,42 €
Die Gesamtersparnis liegt also bei 86,42 €. Dies bedeutet, dass der Eigenaufwand lediglich bei 13,58 € liegt, wenn 100,- € in die betriebliche Altersversorgung investiert werden.