Basis-BU
Als Basis-BU bezeichnet man die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Rentensparvertrag nach dem Alterseinkünftegesetz. Durch diese Kombination hat man den Vorteil, dass die Beiträge größtenteils steuerlich absetztbar sind (sog. Schicht 1).
Steuerliche Förderung:
Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge steigt ab 2011 von 72% auf 100% in 2%-Schritten jährlich bis zum Jahr 2025 an. Im Jahr 2015 sind also schon 80% des Beitrags steuerlich absetzbar. Einzige Voraussetzung ist, dass die Höchstgrenzen von 20.000 € (Ledige) bzw. 40.000 € (Verheiratete) noch nicht ausgeschöpft sind. Hierzu zählen auch die Beiträge in das Versorgungswerk.
Versteuerung der Rente:
Allerdings unterliegt die Rentenzahlung auch der Steuer. Je nach Eintritt der Berufsunfähigkeit unterliegt die Berufsunfähigkeitsrente der Einkommenssteuer.
Besteuerungsanteil von Renten:
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Jahr Anteil 2011-2017 |
Jahr Anteil 2018-2024 |
Jahr Anteil 2025-2031 |
Jahr Anteil 2032-2038 |
Jahr Anteil 2039-2040 |
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Da nach Ende der Berufsunfähigkeitsrente die Altersrente folgt, ändert sich der Besteuerungsanteil für die Altersrente nicht. Er ist identisch mit dem Steuersatz der Berufsunfähigkeitsrente.
Welche Vorteile die Basis-BU gegenüber einer privat geführten Berufsunfähigkeitsversicherung hat, zeigt folgendes Beispiel aus unserer Beratungspraxis:
Ein Zahnarzt, Geburtsjahr 1959, hat eine bestehende Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.300 € / Monat. Der monatliche Beitrag beträgt rund 158,70 € / Monat. Durch eine Basis-BU beträgt der monatliche Beitrag 252,34 € vor Steuern. Nach Steuern beträgt der Beitrag lediglich noch 172,40 € im Jahr 2011 und im Jahr 2023 nur noch 145,75 €. Zusätzlich erhält der Arzt noch eine Altersrente von monatlich 71,36 €.
Durch den Wechsel hat der Arzt also folgende Vorteile:
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günstigeren Beitrag im Mittel
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wesentliche verbesserte Bedingungen
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eine zusätzliche Altersrente