PKV-Wechsel als Angestellter:
Als angestellte(r) Ärztin/Arzt müssen Sie über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen. Diese liegt im Jahr 2011 bei 49.500,- € brutto p. a. Zum Jahresarbeitsentgelt zählt z. B. auch das 13./14. Monatsgehalt*. Wenn im Laufe des Jahres durch einen Arbeitsplatzwechsel oder durch eine Gehaltserhöhung diese Grenze überschritten wird, so hat man ebenfalls die Voraussetzungen für einen Wechsel erfüllt.
PKV-Wechsel als niedergelassener Arzt:
Ein Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung ist ebenfalls i. d. R. zum Ende des Kalenderjahres - teilweise zum Ende des Versicherungsjahres - möglich, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindestvertragsdauer. Ein solcher Wechsel will aber gut überlegt sein. Hier muss jeder Fall individuell betrachtet werden.
* Wer also mehr als 4.125,- € brutto verdient, der ist nicht mehr pflichtversichert in der GKV und kann sich privat versichern.